Mit einer Risikolebensversicherung sichern Sie Ihre Angehörigen für den Ernstfall finanziell ab. Tritt der Todesfall ein, wird eine vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt, sodass Ihre Familie die laufenden Kosten – wie Miete, die Ausbildung Ihrer Kinder, einen Immobilienkredit oder auch Ausgaben für ein Geschäft – weiterhin bezahlen kann, wenn Ihr Verdienst wegfällt.
Bei der Risikolebensversicherung können Sie grundsätzlich zwischen zwei Vertragsvarianten wählen: Konstante oder fallende Versicherungssumme.
Die konstante Versicherungssumme bleibt über die gesamte Laufzeit unverändert, sodass Ihre Hinterbliebenen immer denselben Betrag ausgezahlt bekommen, egal wann Sie während der Vertragslaufzeit sterben sollten. Dadurch können weiterhin die Miete, Lebenshaltungskosten oder auch die Ausbildung der Kinder bezahlt werden. Wenn Sie einen großen Teil des Haushaltseinkommens verdienen, ist diese Art der Absicherung die sinnvollste Wahl.
Erwerben Sie gerade eine Immobilie oder bauen Sie ein Haus und möchten Sie nur den Kredit dafür absichern, bietet sich eine fallende Versicherungssumme an. Hierbei fällt die Versicherungssumme während der Vertragslaufzeit jährlich um denselben Anteil und bildet so annähernd die jeweilige Restschuld Ihres Kredites ab, die noch aussteht. Damit können Ihre Angehörigen nach Ihrem Tod die ausstehende Kreditsumme zurückzahlen.
Stiftung Warentest empfiehlt zur Familienabsicherung mindestens das Drei- bis Fünffache des Bruttojahreseinkommens als Versicherungssumme abzuschließen. Dabei sollten Sie vor allem diese zwei Punkte berücksichtigen: Laufende Kosten für den Unterhalt sowie Kosten für die Ausbildung Ihrer Kinder.
Zur Kreditabsicherung empfiehlt es sich, mindestens eine Versicherungssumme in Höhe des Kredits zu vereinbaren.
Die Mindestabsicherung einer Risikolebensversicherung von Aeguron liegt bei 20.000 Euro.
Die Laufzeit für eine Risikolebensversicherung kann zwischen fünf und 50 Jahren liegen, das maximale Endalter bei 85 Jahren – dazwischen können Sie die Laufzeit flexibel wählen.
Der Vertrag sollte mindestens so lange laufen, bis Ihr jüngstes Kind finanziell auf eigenen Beinen steht, oder bis zu Ihrem eigenen Renteneintritt.
Dadurch, dass kein Vermögen aufgebaut wird und die Versicherungssumme nur im Todesfall ausbezahlt wird, ist die Risikolebensversicherung im Vergleich zu einer Kapitallebensversicherung besonders günstig.
Die Höhe der Beiträge wird von mehreren Faktoren beeinflusst. Je länger die Vertragslaufzeit und je höher die Versicherungssumme ist, desto höher sind auch die Beiträge für die Versicherung.
Daneben bestimmen individuelle Merkmale den Preis: Jüngere Kunden zahlen weniger als ältere und Nichtraucher weniger als Raucher. Exklusiv: Die Beiträge sind bei Aeguron unabhängig von Ihrem Beruf: Andere Versicherer verlangen für Berufe, bei denen Sie besonderen Gefahren ausgesetzt sind oder schwere körperliche Arbeit verrichten, höhere Beiträge – Aeguron verzichtet auf solche Zuschläge.
Exklusiv: Aeguron sichert Ihnen einen garantierten Fixbeitrag zu. Im Gegensatz zu vielen anderen Versicherern gibt es keine Unterscheidung zwischen einem Brutto- und Nettobeitrag (auch Tarif- und Zahlbeitrag genannt). Der Beitrag kann sich also während der gesamten Laufzeit nicht erhöhen.
Im Falle einer unheilbaren Krankheit wird die vereinbarte Versicherungssumme vor Eintritt des Todesfalls ausgezahlt. Eine unheilbare Krankheit im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn ein Facharzt diagnostiziert, dass die Lebenserwartung der versicherten Person weniger als zwölf Monate beträgt.
Bei uns haben Sie die Möglichkeit, sich über die reine Risikolebensversicherung hinaus mit Zusatzbausteinen abzusichern. In diesen Fällen erhalten Sie damit eine zusätzliche Leistung:
Sobald Sie online die Versicherung abgeschlossen und das Angebot angenommen haben, verfügen Sie sofort beziehungsweise zum gewählten Vertragsbeginn über unseren Versicherungsschutz.
Bei einem Antrag per Post wird ab Antragseingang ein vorläufiger Versicherungsschutz gewährt.
Unser Versicherungsschutz ist weltweit gültig. Das heißt, auch wenn Sie im Ausland sterben sollten, wird die vereinbarte Summe an Ihre Hinterbliebenen ausgezahlt.
Für Paare bietet sich häufig eine Über-Kreuz-Versicherung an, um keine Erbschaftssteuer auf die Versicherungssumme zahlen zu müssen. Über-Kreuz-Versicherung bedeutet, dass Versicherungsnehmer und versicherte Person unterschiedliche Personen sind. Dadurch ist gewährleistet, dass die Versicherungssumme direkt an den Versicherungsnehmer ausgezahlt wird, wenn die versicherte Person verstirbt. Somit erhält der Versicherungsnehmer die Auszahlung aus seinem eigenen Vertrag. Diese Summe wird nicht zum Erbe hinzugerechnet und unterliegt auch nicht der Erbschaftssteuer.
Das Finanzamt erlaubt es Ehepartnern jeweils 500.000 Euro steuerfrei vom Partner zu erben. Für unverheiratete Paare hingegen gilt lediglich ein Freibetrag von 20.000 Euro. Aus diesem Grund bietet sich vor allem für unverheiratete Paare die Über-Kreuz-Variante an, um größere Summen im Todesfall steuerfrei zu erhalten.
Mit unserer Dynamik-Option erhöht sich die Versicherungssumme jedes Jahr um drei Prozent und schützt so Ihre Versicherungssumme vor der Inflation. Sie erhalten jedes Jahr rechtzeitig vor der Erhöhung von Versicherungssumme und Beiträgen eine Mitteilung über die entsprechende Anpassung und können dann bequem entscheiden, ob Sie dieser innerhalb von 30 Tagen widersprechen möchten. Sobald die Dynamik-Option einmal abgewählt wurde, kann sie nicht wieder ausgewählt werden.
Wussten Sie, dass die Familie eines Arbeitnehmers mit durchschnittlich 3.000 Euro Brutto-Monatseinkommen (verheiratet, ein Kind) bei seinem Tod eine monatliche Einkommenslücke von rund 1.500 Euro hat?