Es bleiben keine Fragen offen. Hier finden Sie garantiert eine Antwort auf jede Frage, die bisher noch offen geblieben ist.
Üblicherweise ist der Nettobeitrag der tatsächlich zu zahlende Beitrag. Dieser ist in der Regel geringer als der Bruttobeitrag. Die Bruttobeiträge werden so kalkuliert, dass auch in einer wirtschaftlich schlechteren Phase ohne erwirtschaftete Überschüsse die vereinbarten Versicherungsleistungen erbracht werden können. Verringern sich die Überschüsse im Laufe der Jahre, kann der Versicherer den Nettobeitrag bis maximal zur Höhe des Bruttobeitrags erhöhen.
Bei uns müssen Sie sich darüber jedoch keine Gedanken machen, denn wir garantieren Ihnen einen konstanten Beitrag über die gesamte Laufzeit ohne mögliche Erhöhungen. Formal gesprochen: Wir verzichten auf Prämien- und Leistungsänderungen nach dem Versicherungsvertragsgesetz (§163 VVG).
Der Versicherungsnehmer und die versicherte Person können sich unterscheiden und müssen nicht ein und dieselbe Person sein. Der Versicherungsnehmer ist die Person, die den Vertrag abschließt und die Beiträge bezahlt. Die versicherte Person hingegen ist derjenige, auf dessen Leben die Versicherung abgeschlossen wird (vergleiche Über-Kreuz-Versicherung).
Die Deckung endet, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:
Das Höchstalter bei Versicherungsbeginn beträgt 66 Jahre.
Der Beitrag ist unter anderem abhängig von Alter, Laufzeit und Versicherungssumme. Die Beiträge werden monatlich oder jährlich (je nach gewähltem Modell) fällig. Es gibt keine Zuschläge für die monatliche Zahlung. Einmalbeiträge sind nicht möglich. Bei monatlicher Zahlung können Sie wählen zwischen einer Abbuchung zum 1. oder 15. eines Monats.
Stiftung Warentest empfiehlt zur Familienabsicherung mindestens das Drei- bis Fünffache Ihres Bruttojahreseinkommens als Versicherungssumme zu vereinbaren. Zur Absicherung eines Kredits wählen Sie am besten mindestens die Höhe der Restschuld.
Es gibt die Möglichkeiten einer konstanten Absicherung, einer linear fallenden Absicherung und einer Absicherung mit enthaltener Dynamik. Dabei sollten Sie die Variante wählen, die am besten zu Ihren Lebensumständen passt.
Ein konstanter Versicherungsverlauf bietet sich zur Familienabsicherung an. Bei einer Kreditabsicherung können Sie auch einen linear fallenden Versicherungsverlauf wählen, der sich der jährlich sinkenden Kreditsumme anpasst. Die Option einer Dynamik bietet die Möglichkeit, die Versicherungssumme vor der Inflation zu schützen.
Bitte beachten Sie, dass abhängig vom gewählten Verlauf unter Umständen auch die Beiträge während der Laufzeit angepasst werden.
Wenn Sie Ihre Familie und Kinder absichern möchten, empfehlen wir, die Laufzeit so zu wählen, dass das jüngste Kind bei Vertragsende 25 Jahre alt ist, wenn es in der Regel finanziell auf eigenen Beinen steht. Bei einer Kreditabsicherung wählen Sie die Laufzeit am besten so, dass der Versicherungsschutz erst endet, wenn der Kredit vollständig abbezahlt ist.
Der Steuerfreibetrag bei der Erbschaftssteuer liegt für verheiratete Paare bei 500.000 Euro. Für unverheiratete Paare hingegen ist lediglich ein Betrag von 20.000 Euro steuerfrei. Aus diesem Grund bietet sich insbesondere für unverheiratete Paare eine Über-Kreuz-Versicherung an.
Bei dieser Form schließt ein Partner einen Vertrag auf das Leben des anderen Partners ab. Im Todesfall des versicherten Partners erhält der andere die vereinbarte Summe als Versicherungsnehmer steuerfrei ausbezahlt. Somit ermöglicht es diese Art der Über-Kreuz-Absicherung auch unverheirateten Paaren, eine größere Summe im Todesfall steuerfrei zu erhalten. Sichern sich beide Partner jeweils gegenseitig ab, können auch die Vertragslaufzeit und Versicherungssumme für jeden Vertrag individuell gewählt werden.
Viele Familien versichern lediglich den Hauptverdiener, um im Todesfall die Einkommenslücke zu schließen. Eine Risikolebensversicherung ist jedoch durchaus für beide Elternteile sinnvoll. Denn beim Tod eines Partners, der sich zu Hause um die Kindererziehung kümmert, fallen etwa hohe Kosten für die Kinderbetreuung an.
Als Versicherungsnehmer können Sie einen Begünstigten festlegen, der im Todesfall die Leistung erhalten soll. Dabei können Sie eine konkrete Person benennen oder beispielsweise den Ehepartner zum Zeitpunkt des Todes wählen. Sie können den Bezugsberechtigten bis zum Eintritt des Versicherungsfalls jederzeit neu bestimmen.
Wenn sowohl der Versicherungsnehmer als auch die begünstigte Person sterben, gilt automatische die gesetzliche oder im Testament festgelegte Erbfolge.
Ihr Beitrag bleibt während der gesamten Laufzeit konstant. Haben Sie eine fallende Versicherungssumme gewählt, so zahlen Sie von Beginn an einen Durchschnittsbeitrag – also den Beitrag, der sich über die Laufzeit im Durchschnitt errechnet. Nur wenn Sie die Zusatzoption Dynamik wählen, erhöht sich der Beitrag jährlich zusammen mit der Versicherungssumme.
Als Raucher gelten Sie, wenn Sie in den letzten zwölf Monaten vor der Antragstellung aktiv Nikotin konsumiert haben. Dazu zählen auch Kautabak, Schnupftabak, Wasserpfeife, E-Zigarette oder E-Pfeife.
Als Nichtraucher gelten Sie, wenn Sie in den letzten zwölf Monaten oder zehn Jahren (je nach Tarif) weder aktiv geraucht noch in sonstiger Form aktiv Nikotin konsumiert haben.
Nein. Sie müssen uns nicht melden, wenn Sie während der Vertragslaufzeit anfangen zu rauchen.
Ja, Sie können Ihren Tarif anpassen, wenn Sie aufhören zu rauchen.
Raucher zu Nichtraucher: Wenn Sie bestätigen, dass Sie in den letzten zwölf Monaten nicht mehr geraucht haben, passen wir Ihren Beitrag entsprechend an.
Raucher zu zehn Jahre Nichtraucher: Diese Meldung ist nach dem zehnten Versicherungsjahr möglich.
Mindestens ein Jahr Nichtraucher zu zehn Jahren Nichtraucher: Ab dem fünften Versicherungsjahr können Sie melden, dass Sie seit zehn Jahren Nichtraucher sind.
In allen Fällen kann ein Nikotintest (Cotinin-Test) verlangt werden.
Wann ein Arztbericht notwendig ist, hängt von der Versicherungssumme und dem Alter des Versicherungsnehmers ab. Bis zu einer Versicherungssumme von 450.000 Euro ist bei unserem Tarif Aeguron Alpha keine ärztliche Gesundheitsprüfung nötig. Ab 450.001 Euro ist eine solche Gesundheitsprüfung jedoch erforderlich. Diese können Sie durch Ihren Hausarzt vornehmen lassen.
Ab einem Eintrittsalter von 50 Jahren wird eine Gesundheitsprüfung bereits ab einer Versicherungssumme von 350.001 Euro erforderlich.
Im Rahmen des Zusatzbausteins sind folgende Krankheiten versichert:
Eine genaue Definition der einzelnen Krankheiten können Sie in unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen nachlesen (siehe Seite 7–9).
Eine Krankheit, die durch die Zusatzleistung abgedeckt ist, müssen Sie unverzüglich mitteilen, das heißt ohne schuldhaftes Verzögern. Das gleiche gilt bei Eintritt des Todes.
Nein, die Sofortleistung bei der Diagnose einer schweren Krankheit wird nur einmalig ausgezahlt.
Grundsätzlich erfüllen wir Leistungsansprüche unabhängig davon, auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht. Wir leisten auch dann, wenn die versicherte Person in Ausübung des Polizei- oder Wehrdienstes oder aufgrund von inneren Unruhen gestorben ist.
Krieg: Stirbt die versicherte Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen, besteht kein Versicherungsschutz. Wir leisten jedoch uneingeschränkt, wenn die versicherte Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen stirbt, denen sie während eines Aufenthaltes außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt und an denen sie nicht aktiv beteiligt war.
ABC-Stoffe: Bei vorsätzlichem Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen besteht kein Versicherungsschutz.
Selbsttötung: Bei vorsätzlicher Selbsttötung leisten wir, wenn seit Abschluss des Versicherungsvertrages mindestens drei Jahre vergangen sind.
Aeguron bietet die Möglichkeit, schwere Krankheiten und Unfalltod abzusichern und leistet im Falle einer Krebserkrankung, eines Schlaganfalls, eines Herzinfarktes oder einer Pflegebedürftigkeit bereits zu Lebzeiten.
Dabei bieten wir die Risikolebensversicherung zu fairen Beiträgen an. Wir garantieren Ihnen einen konstanten Beitrag über die gesamte Laufzeit und schließen spätere Erhöhungen aus.
Wir übernehmen die Kosten für ein ärztliches Zeugnis in Höhe von bis zu 60 Euro. Darüber hinaus werden die Kosten für einen Nikotintest (Cotinin-Test) sowie Kopierkosten gegen Vorlage der Rechnung erstattet.
Hier greift die vorvertragliche Anzeigepflicht. Das bedeutet: alles, was Sie als Kunde nach der Policierung erfahren, müssen Sie nicht verpflichtend nachmelden.
Nachdem der Vertrag verbindlich zustande gekommen ist, ist es unerheblich, wann genau Sie erkranken. Sie sind grundsätzlich ab Vertragsabschluss versichert.
Noch Fragen offen?Falls Sie noch Fragen oder ein anderes Anliegen haben, stehen unsere Experten Ihnen jederzeit zur Verfügung: Kontaktieren Sie uns einfach unter
risikoleben@aeguron.de